Ganz nah dran: Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten ist die Rolle des Sicherheitsbeauftragten gesetzlich verankert: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter ist neben der regulären Tätigkeit ehrenamtlich für den Arbeitsschutz aktiv. Und ist so einerseits mittendrin im Arbeitsalltag und sieht Risiken dort, wo sie entstehen – hat andererseits aber keine direkte Weisungsbefugnis. Sibe können Gefahren bei ihren Kolleginnen und Kollegen oder ihrer Führungskraft somit zwar ansprechen, aber keine Regeln aufstellen, um sie final zu beseitigen.
Wie sich diese Lücke schließen lässt und was Sibe brauchen, um ihre Aufgabe erfolgreich ausführen zu können, bespricht Moderatorin Katrin Degenhardt in dieser Folge von „Ganz sicher“...